Humangenetische Beratung
Mit Inkrafttreten des Gendiagnostikgesetzes am 01.02.2010 dürfen seit dem 01.02.2012 genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur von dafür speziell qualifizierten Ärzten durchgeführt werden.
Mit der Zusatzqualifikation zur “fachgebundenen genetischen Beratung“ können wir den in diesem Rahmen geregelten Beratungsumfang vornehmen. Vorwiegend betrifft dies die Beratungen im Rahmen der Schwangerschaftsvorsorge.